Patienteninfo
Verändertes Erstattungsverhalten der Versicherungen Merkblatt für privat versicherte und beihilfeberechtigte Patienten
Aufgrund der Erfahrungen, die sowohl meine Patienten als auch die Patienten anderer Zahnärzte (bundesweit ) gemacht haben, gebe ich folgende Empfehlung ab:
jeder privat versicherte oder beihilfeberechtigte Patient benötigt eine Rechtschutzversicherung, möglichst bei einer anderen Versicherungsgesellschaft als die seiner Krankenversicherung. Der Grund dafür liegt darin, dass fast alle mir bekannten privaten Versicherungen und Beihilfestellen ihren Versicherten entgegen den Vereinbarungen in der Police Anteile der Erstattung vorenthalten. Sie mögen fragen, was mich das angeht. Eigentlich nichts, denn es geht nur sie etwas an, wenn Ihre Versicherung Sie um Ihre Erstattung bringen will.
Es geht mich aber insofern doch etwas an, als die Privatversicherter die Erstattung nicht einfach so vorenthalten, sondern es in einer perfiden Art und Weise tun, die den jeweiligen Zahnarzt als den Schuldigen erscheinen lassen soll. Dies geschieht zum Beispiel dadurch, dass private Versicherungen grundsätzlich die für das Überschreiten des Schwellenwertes von 2,3 vorgeschriebenen Begründungen nicht anerkennen oder für nicht ausreichend erklären, etc. Dies geschieht unabhängig davon, welche der vielen möglichen Begründungen angegeben wird. Privatversicherer behaupten erst einmal grundsätzlich, dass die Begründung nicht ausreicht oder nicht richtig sei und verweigern mit diesem Vorwand vertraglich zugesicherte die Erstattung.
Ein weiterer derartiger „Trick“ ist die Behauptung, die Behandlung sei nicht notwendig gewesen, sie sei zu aufwendig, - oder - noch „trickreicher“: - der Zahnarzt sei nicht berechtigt, diese oder jene Position in Ansatz zu bringen. Ich weiß nicht, ob Ihre Versicherung auch so handelt, doch fast alle mir bekannten Privatversicherer und Beihilfestellen verfahren in letzter Zeit nach diesem Muster. Deshalb ist für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte eine Rechtschutzversicherung dringend zu empfehlen, da nur der jeweilige Patient selbst dagegen angehen kann und die vertragsgemäße Erstattung nur auf dem Klageweg zu erreichen ist. Wenn Sie nicht zu einer Klage gegen Ihre private Versicherung bereit sind, müssen Sie in der Regel damit rechnen, dass Sie ca. 25 bis u.U. 50 Prozent (!) der Ihnen zustehenden Versicherungsleistungen nicht erstattet bekommen. Es gibt keine Versicherung, die eine Zahnarztrechnung z.B. über prothetische Leistungen zu 100erstattet, jedoch wird der Rechtsweg in Zukunft nicht mehr zu vermeiden sein, wenn die Erstattungsstelle sich nicht an die tariflichen Vereinbarungen hält.
Es wird heute mehr Rückfragen zu Behandlungsabläufen geben, als noch vor 10 Jahren. Wir werden Sie diesbezüglich gerne im Rahmen unserer Möglichkeiten beraten.