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Die neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab 1.1.2012

Was Patienten wissen sollten

In einem Informationsflyer der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) erfahren Patienten, was sich für sie bzgl. der neuen GOZ ändert und worauf sie jetzt achten sollten.

Insbesondere sind Privatversicherte und Beihilfeberechtigte von den Änderungen betroffen. „Eine pauschale Aussage, wie sich die Änderungen in der GOZ auf die Zahnarztrechnungen auswirken, gibt es nicht. Dies hängt zum einen von der individuellen Behandlung ab, also von den medizinischen Notwendigkeiten und persönlichen Wünschen. Zum anderen spielt es eine große Rolle, welche Leistungen die Krankenversicherung des Patienten erstattet“, erklärt Dr. Christian Öttl, Referent Honorierungssysteme der BLZK. „Patienten sollten ihre Versicherungstarife deshalb genau prüfen, bevor sie sich für eine bestimmte Art der Behandlung entscheiden.“

Der Patienteninformationsflyer „Die neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)“ kann im Online-Shop der BLZK auf www.blzk.de/shop „Publikationen für Patienten“ als PDF heruntergeladen und als Druckwerk bestellt werden.

„Wir möchten dazu beitragen, dass die Patienten umfassend über die neue GOZ informiert werden. Mit dem Flyer bekommen sie einen ersten Überblick an die Hand – weitergehende Fragen klären sie mit ihrem Zahnarzt persönlich. Damit wollen wir den Einstieg in das Zahnarzt-Patienten-Gespräch erleichtern. Aufklärung und Vertrauensbildung sind wichtig“, sagt Walter Wanninger, Co-Referent Honorierungssysteme der BLZK. Nicht alle Wunschleistungen lassen sich innerhalb des Gebührenrahmens der GOZ umsetzen. Dazu Öttl: „In diesen Fällen hat der Verordnungsgeber ausdrücklich individuelle Vereinbarungen vorgesehen. So können Patienten zusammen mit ihrem Zahnarzt eine optimale Lösung finden.“

Quelle: tsa - BLZK 16.02.2012