Patientenfeindliche Billigmedizinklausel verhindert
Private Krankenversicherungen scheitern Die so genannte Öffnungsklausel im Referentenentwurf für die neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), wie sie von den Privaten Krankenversicherungen (PKV) vehement gefordert wurde, ist vom Tisch. In dieser Klausel sollten Separatvereinbarungen zwischen Privatversicherer und Zahnarzt ermöglicht, zahnärztliche Leistungen pauschaliert und außerhalb der zahnärztlichen Gebührenordnung abgerechnet werden können. Die Zahnärzte sahen die Gefahr, dass ursprünglich freie Zahnmediziner damit „zu Angestellten“ der Versicherungsunternehmen hätten werden können, die die ihnen zugewiesenen Patienten fortan zu Billighonoraren hätten behandeln müssen. Langfristig wären auf diese Weise die ärztliche Therapiefreiheit, die freie Arztwahl und die hohe Behandlungsqualität unterwandert worden. Mit der Öffnungsklausel wolle die PKV einen Preiswettbewerb zwischen den Zahnärzten auslösen, der letztlich auf dem Rücken der Patienten ausgetragen worden wäre.
Letztlich erkannte auch das Bundesgesundheitsministerium an, dass die Öffnungsklausel extrem problematisch gewesen wäre: Sie wurde im neuen Referentenentwurf für die GOZ nicht berücksichtigt.
(BLZK, April 2011)
