Kabinettsbeschluss zur GOZ: Kritikpunkte bleiben
"Die GOZ-Reform war überfällig. Ein großer Wurf ist sie aus politischen und fiskalischen Gründen nicht geworden.“ Mit diesen Worten kommentierte der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Dr. Peter Engel, den gestrigen Kabinettsbeschluss zur Gebührenordnung für Zahnärzte. „Wir haben nach 23 Jahren Stillstand eine Minimalreform. Zentrale Punkte fehlen darin“, so Engel.
Zwar bringe, so die Einschätzung der Bundeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, die Novellierung der Gebührenordnung den Patienten eine zeitgemäßere Struktur und mehr Klarheit in Abrechnungsfragen. Dennoch habe die GOZ-Novelle erhebliche Schwächen. Eine qualitativ hochwertige Behandlung auf dem Stand der Wissenschaft, die den Patienten der PKV, aber auch der GKV, die Teilhabe am wissenschaftlichen Fortschritt ermöglicht, sei mit der neuen GOZ hingegen nicht gesichert. Mit dem völligen Verzicht auf eine Anhebung des GOZ-Punktwertes, der seit 1988 nicht an die allgemeinen Preis- und Kostenentwicklungen angepasst worden sei, blieben die Interessen der Zahnärzte weitestgehend unberücksichtigt. Für den Vorsitzenden des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Jürgen Fedderwitz, hat das einen Grund: „Diese Novelle ist ein PKV-Schongesetz! Die von der Bundesregierung berechnete Belastung der PKV mit 0.6 Prozentpunkten ist der Beleg.“
Bei aller Kritik begrüßen BZÄK und KZBV aber, dass vor allem die Öffnungsklausel (>“Patientenfeindliche Billigmedizinklausel verhindert“) nicht aufgenommen und einige Vorschläge der Zahnärzteschaft (zum Beispiel zum Zielleistungsprinzip) berücksichtigt wurden.
Quelle: BZÄK (10/2011)
Hintergrundinformation für Sie:
Der Entwurf für eine neue Gebührenordnung (GOZ)
6 % Steigerung des Zahnarzthonorars in 23 Jahren
Die heute geltende Gebührenordnung für Zahnärzte stammt aus dem Jahr 1988. Seitdem wurden die Gebühren für zahnärztliche Leistungen nicht mehr an die zahnmedizinische und wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Aber auch das jetzt angekündigte minimale Honorarplus von 6 Prozent orientiert sich wohl eher an Sparvorgaben als an der zahnmedizinischen und wirtschaftlichen Entwicklung der letzten Jahrzehnte. Einer Analyse zufolge wird es nicht einmal zu diesen sechs Prozent Honorarsteigerung kommen.
Wenn die Analyse der „Zahnärztlichen Abrechnungsgenossenschaft“ (ZAeG) in Düsseldorf stimmt, dann sind sogar Honorarverluste nicht auszuschließen. Knapp 300.000 GOZ-Rechnungen aus dem Jahre 2010 wurden auf der Grundlage des Referentenentwurfs neu berechnet. Im Vergleich der Gebühren zum 2,3-fachen Satz bei der GOZ von 1988 zum ebenfalls 2,3-fachen Satz beim Referentenentwurf ergibt sich ein Minus von 4,5 Prozent gegenüber der bestehenden GOZ. So käme es beispielsweise bei den konservativen Leistungen zwar zu einem Plus von 10,49 %, bei den implantologischen Leistungen dagegen zu einem Minus von 30 %.
So erscheint es nachvollziehbar, dass die Zahnärzte mit dem Entwurf der neuen GOZ in weiten Teilen nicht einverstanden sind. In einer neuen GOZ müssen die betriebswirtschaftlich notwendig erforderlichen Rahmenbedingungen hergestellt werden, damit zahnärztliche Leistungen auch künftig im Sinne der Patienten in der erforderlichen Qualität erbracht werden können. Zudem sollten die Gebührenpositionen den Inhalten der wissenschaftlichen Neubeschreibung einer präventionsorientierten Zahnheilkunde folgen.
Quellen: IWW-Institut, „Abrechnung aktuell – Zahnärzte“ (06/2011), Bayerische Landeszahnärztekammer, Referat Honorierungssystem (04/2011)
